Investor Relations Corporate Governance
Corporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Führung und Kontrolle von Unternehmen. Effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, klare Regeln, Achtung der Aktionärsinteressen, Offenheit und Transparenz der Unternehmenskommunikation sind wesentliche Aspekte guter Corporate Governance.
Für PSI hat gute Corporate Governance eine hohe Bedeutung als elementarer Bestandteil der Unternehmensführung. Dadurch will PSI eine auf Shareholder Value ausgerichtete Unternehmensleitung und -kontrolle sicher stellen. Dies soll das Vertrauen unserer Aktionäre, Geschäftspartner und Mitarbeiter auch in Zukunft gewährleisten und fördern. Daher begrüßen wir den Deutschen Corporate Governance Kodex, den die Regierungskommission am 26. Februar 2002 veröffentlicht und zuletzt am 28. April 2022 geändert hat.
Erklärung der PSI Software SE nach § 161 AktG
Vorstand und Aufsichtsrat der PSI Software SE erklären gemäß § 161 AktG:
Die PSI Software SE entsprach und entspricht den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022, seit der letzten Entsprechenserklärung vom 22. März 2024 mit folgenden Ausnahmen:
- Empfehlung B.3: Der Aufsichtsrat hat Herrn Robert Klaffus, der in der zweiten Jahreshälfte 2023 seine Vorstandstätigkeit aufgenommen und auch den Vorstandsvorsitz übernommen hat, abweichend von dieser Empfehlung für die Dauer von fünf Jahren zum Vorstandsmitglied bestellt. Mit diesem Schritt hat der Aufsichtsrat den Generationswechsel im Vorstand eingeleitet und unterstützt das weitere Wachstum der PSI. Die Erstbestellung von Herrn Klaffus für eine Dauer von fünf Jahren schafft in diesem Zusammenhang die erforderliche Planungssicherheit und Stabilität für die Gesellschaft. Es ist beabsichtigt, der Empfehlung B.3 künftig wieder zu folgen.
- Empfehlung B.5: Bislang wurde keine Altersgrenze für Vorstände festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben.
- Empfehlung D.3: Herr Prof. Dr. Hack wurde in der konstituierenden Sitzung des neuen Aufsichtsrats im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung 2024 nicht nur zum Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt, sondern auch erneut zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses. Diese Doppelrolle ist dem Umstand geschuldet, dass Herr Karsten Trippel, der vorherige Aufsichtsratsvorsitzende, entgegen ursprünglicher Planung für eine weitere Amtszeit im Aufsichtsrat nicht mehr zur Verfügung stehen konnte und der Aufsichtsrat infolgedessen bis auf Weiteres nur aus fünf Mintgliedern besteht. Der Aufsichtsrat wird, wenn ein geeigneter Kandidat für den vorübergehend vakanten Sitz im Aufsichtsrat gefunden und nachbesetzt werden konnte, nach Möglichkeit auch wieder den Aufsichtsratsvorsitz sowie den Vorsitz im Prüfungsausschuss in unterschiedliche Hände geben.
- Empfehlung D.4: Der Aufsichtsrat hat keinen Nominierungsausschuss gebildet, da alle vier dem Aufsichtsrat angehörenden Kapitalvertreter an der Erarbeitung von Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung beteiligt sind.
- Empfehlung F.2: Aus aktuellem Anlass erklären Vorstand und Aufsichtsrat der PSI Software SE, dass im Jahr 2024 ausnahmsweise auch der Empfehlung F.2 DCGK nicht gefolgt werden konnte. Im Februar 2024 wurde die PSI zum Ziel eines Cyberangriffs, welcher die interne IT-Infrastruktur des Unternehmens betraf. Dieser Cyberangriff hatte unter anderem zur Folge, dass der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht nicht innerhalb der vom Kodex empfohlenen Frist von 90 Tagen nach Geschäftsjahresende erstellt, geprüft und veröffentlicht werden konnte. Es ist beabsichtigt, der Empfehlung F.2 künftig wieder zu folgen.
- Empfehlung G.3: Der Aufsichtsrat hat die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des externen Vergleichsumfelds betrachtet, die Zusammensetzung der für den Peer-Group-Vergleich genutzten Gruppe anderer Unternehmen wurde aber nicht offengelegt.
- Empfehlung G.10: Die variablen Vergütungsbestandteile werden vollständig in bar gewährt, auf ein Aktienoptionsprogramm wurde aus Vereinfachungsgründen verzichtet.
- Empfehlung G.13: Mit Herrn Dr. Schrimpf wurde im Zusammenhang mit seinem Ausscheiden aus dem Vorstand zum 30. Juni 2023 eine Abfindung vereinbart, welche die dreijährige Restlaufzeit seines Anstellungsvertrags vergütet. Dieser Schritt ermöglicht den Generationswechsel im Vorstand der PSI, der wiederum das weitere Wachstum unterstützt. Die erforderliche Einigung war nur zu diesen Konditionen zu erreichen. Es ist beabsichtigt, der Empfehlung G.13 künftig wieder zu folgen.
Gezeichnet
Vorstand und Aufsichtsrat
Berlin, den 29. Juli 2024
Ein Beleg für den hohen Stellenwert, den Transparenz bei PSI genießt, ist unsere transparente und mehrfach ausgezeichnete Kommunikation mit dem Kapitalmarkt. Im Jahr 2004 erhielten wir den Deutschen Preis für Wirtschaftskommunikation in der Kategorie beste Online-Präsenz. Bereits in den Jahren 2002 und 2003 wurde die PSI im Rahmen des Deutschen Preises für Wirtschaftskommunikation für überzeugende Wirtschaftskommunikation ausgezeichnet. Unsere Geschäftsberichte der Jahre 2004 bis 2013 wurden mit fünf Bronze, vier Silber und vier Gold Awards beim weltweit größtem Geschäftsbericht-Wettbewerb, den in den USA vergebenen International ARC Awards ausgezeichnet.
Dies ist für uns ein Ansporn, Transparenz und Offenheit der Unternehmenskommunikation auch in Zukunft kontinuierlich zu verbessern.
Entsprechenserklärungen
Erklärungen zur Unternehmensführung inklusive Corporate Governance Bericht
Vergütungsbericht
Vorstandsvergütungssystem
Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der PSI Software SE gilt seit dem Geschäftsjahr 2021 und wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 19. Mai 2021 mit einer Mehrheit von 96,62 Prozent gebilligt (Tagesordnung und Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung 2021). Eine vollständige Beschreibung des Systems finden Sie in der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2021 unter Tagesordnungspunkt 6. „Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder“.
Vergütung des Aufsichtsrats
Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Aufsichtsrats der PSI Software SE gilt seit dem Geschäftsjahr 2017 und wurde von der ordentlichen Hauptversammlung am 16. Mai 2017 mit einer Mehrheit von 99,48 Prozent angenommen und von der der ordentlichen Hauptversammlung am 19. Mai 2021 mit einer Mehrheit von 99,71 Prozent bestätigt (Tagesordnung und Abstimmungsergebnisse der ordentlichen Hauptversammlung 2021). Eine vollständige Beschreibung des Systems finden Sie in der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2021 unter Tagesordnungspunkt 7. „Bestätigung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder“.
Compliance Management System
Das Compliance Management System der PSI Software SE umfasst die Regeln, Normen und Prozesse, welche die Einhaltung aller einschlägigen Rechtsvorschriften und Richtlinien sicherstellen sollen. Die Struktur der Compliance-Organisation sowie des Compliance Management Systems sind dabei auf die Anforderungen und Bedürfnisse des gesamten PSI-Konzerns abgestimmt.
Dabei verstehen wir Compliance zunächst als originäre Führungsaufgabe und als gemeinsame Verantwortung aller Führungsgremien im PSI-Konzern. Von unseren Führungskräften erwarten wir, dass sie sichtbares Vorbild in Haltung und Werten sind, die Unternehmenskultur der PSI in allen Belangen unterstützen und unsere Werte und Leitlinien an unsere Mitarbeiter und Geschäftspartner weitergeben.
Des Weiteren sind alle Mitarbeiter unseres Unternehmens verpflichtet, im Rahmen ihrer Aufgaben und Tätigkeiten verbindliche Regelwerke einschließlich unseres Verhaltenskodex (Code of Conduct) zu befolgen. Damit unsere Mitarbeiter diese Compliance-Regelwerke verstehen und einhalten, unterstützen wir sie mit gezielter Kommunikation und regelmäßigen Informationen. Die Weitergabe von notwendigen Informationen sowie die Sicherstellung der maßgeblichen Regelwerke der Compliance stehen bei dieser Compliance-Kommunikation im Vordergrund. Außerdem ermutigen wir unsere Mitarbeiter, gegenüber Verstößen wachsam zu sein und diese an unser Compliance-Komitee zu melden, das diese Hinweise vertraulich behandelt. Dies bildet die Basis für eine gelebte Compliance-Kultur im gesamten PSI-Konzern.
Weitere zentrale Bestandteile des Compliance Management Systems der PSI sind die regelmäßige Untersuchung und Bewertung der konzernspezifischen Risiken. Grundlage hierfür bilden insbesondere die Ergebnisse der regelmäßigen Risikobewertung und Compliance-Audits sowie soweit erforderlich zusätzlicher anlassbezogener Compliance-Audits. Aus diesen Ergebnissen werden soweit erforderlich ergänzende Maßnahmen abgeleitet, um Compliance-Risiken zu vermeiden. Zudem werden die Erkenntnisse aus gemeldeten Verstößen genutzt, um das Compliance Management System laufend zu verbessern und weiterzuentwickeln sowie die Integrität und Nachhaltigkeit des Compliance Management Systems zu gewährleisten.
Die Verantwortung für die Kommunikation zu allen Compliance-Themen sowie für die Ausgestaltung und Überwachung des Compliance Management Systems liegt bei einem Compliance-Komitee, das direkt an den Finanzvorstand berichtet.
Satzung
Investor Relations Ansprechpartner
-
Karsten Pierschke Leiter Investor Relations und KommunikationPSI Software SE
Dircksenstraße 42-44
10178 Berlin
DeutschlandE-Mail ir@psi.de