Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Grundsatzerklärung
Grundsatzerklärung gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) der PSI Software SE
Wir, PSI Software SE, verpflichten uns zur Achtung der Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt in unserem eigenen Geschäftsbereich und in unserer Zusammenarbeit mit Lieferanten. Wie im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorgesehen, haben wir diese Grundsatzerklärung entwickelt, um unser Engagement für die Menschenrechte und die Umwelt, sowie unseren Ansatz zum Management entsprechender Risiken in unserem eigenen Geschäftsbereich und in unserer Zusammenarbeit mit Lieferanten darzulegen.
Diese Grundsatzerklärung enthält unsere Leitprinzipien, erklärt, wie wir das Gesetz umsetzen, beschreibt unseren Risikomanagementprozess, das Beschwerdeverfahren sowie unsere Bemühungen um kontinuierliche Verbesserung.
Während wir/unsere Mitarbeitenden mit gutem Beispiel vorangehen, erwarten wir von unseren Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern, dass sie sich ebenfalls zur Achtung der Menschenrechte bekennen, sich zur Einrichtung angemessener Sorgfaltsprozesse verpflichten und diese Erwartungshaltung an ihre eigenen Geschäftspartner weitergeben.
Diese Grundsatzerklärung gilt inhaltlich für die PSI Software SE mit Sitz in Deutschland.
Internationale Leitprinzipien:
PSI respektiert internationale Standards und Richtlinien zum Schutz von Menschen und Umwelt. Unser Verständnis und unsere menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse orientieren sich an den folgenden internationalen Referenzinstrumenten:
- UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN-UDHR)
- Die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu Arbeits- und Sozialstandards
- Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention)
- OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
- Ziele für nachhaltige Entwicklung (The Sustainable Development Goals - SDGs)
Verantwortung:
Wir sind uns bewusst, wie wichtig es ist, Rollen und Rechte klar zu definieren, um eine wirksame Umsetzung des LkSG zu gewährleisten.
Wir haben für die PSI mit Sitz in Deutschland eine Menschenrechtsbeauftragte benannt, die für die Überwachung der Umsetzung der Anforderungen des Gesetzes zuständig ist. Diese ist zu erreichen unter menschenrechtsbeauftragte@psi.de.
Der Vorstand/ die Geschäftsführung trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Anforderungen des Gesetzes, und informiert sich dementsprechend regelmäßig über die Umsetzung der Sorgfaltspflichten.
Von unseren Beschäftigten, Lieferanten und Geschäftspartnern erwarten wir, dass Sie die wesentlichen menschen- und umweltrechtlichen Normen respektieren und im Rahmen ihrer Handlungsmöglichkeiten für sie einstehen. Dies betrifft insbesondere die im Rahmen unserer Risikoanalyse identifizierten Risiken. Falls Sie bei wahrgenommenen Verstößen keine wirksamen Handlungsmöglichkeiten sehen, sind sie aufgefordert, den in diesem Dokument beschriebenen Beschwerdemechanismus zu nutzen.
Umsetzung:
Wir bemühen uns, unseren menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflichten durch folgende Maßnahmen nachzukommen:
- Regelmäßige und anlassbezogene Analyse menschenrechtlicher und ökologischer Risikosituationen, sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch bei unseren Lieferanten (gemäß § 5 LkSG).
- Umsetzung wirksamer Präventivmaßnahmen, um erkannten Risiken zu begegnen und künftige Rechtsverstöße zu verhindern (gemäß § 6 LkSG).
- Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens zur Meldung von negativen Auswirkungen auf Menschen und Umwelt oder der Gefahr solcher Auswirkungen, die in unserer Lieferkette auftreten (gemäß § 8 und 9 LkSG).
- Umfassende Dokumentation unserer Risikobewertungen, Maßnahmen und der darauf basierenden Berichterstattung (gemäß § 10 LkSG).
Risikoanalyse
Im Rahmen unseres Risikomanagements führen wir regelmäßig und ad hoc Risikobewertungen gemäß § 3 und § 5 LkSG durch. Sobald Risiken identifiziert sind, werden sie unter Berücksichtigung der potenziellen Wirkung auf Betroffene, der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Umkehrbarkeit des Risikos priorisiert und behandelt.
Auf Basis unserer Analysen betrachten wir insbesondere die folgenden Arten von Risiken als relevant für unsere Wertschöpfungskette:
- Kinderarbeit
- Zwangsarbeit und moderne Formen der Sklaverei
- Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
- Missachtung der Koalitionsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
- Ungleichbehandlung in Beschäftigung
- Vorenthaltens eines angemessenen Lohns
- Widerrechtliche Landnahme / Verletzung von Landrechten
- Beauftragung oder Nutzung privater/ öffentlicher Sicherheitskräfte, die aufgrund mangelnder Unterweisung oder Kontrolle zur Verletzung von Menschen- oder Arbeitnehmerrechten beitragen
- Verunreinigung von Wasser, Boden und Luft die zu einer Verletzung von Menschenrechten beitragen können
- Quecksilber: Verstoß gegen ein aus dem Minamata - Übereinkommen resultierendes Verbot bezüglich der Nutzung von Quecksilber
- Langlebige organische Schadstoffe (POPs): Verstoß gegen das Verbot der Produktion und/oder Verwendung von Stoffen im Anwendungsbereich der Stockholm-Konvention (POP), nicht umweltgerechter Umgang mit POP-haltigen Stoffen
- Gefährliche Abfälle: Verstoß gegen das Verbot der Ein- und Ausfuhr gefährlicher Abfälle im Sinne des Basler Übereinkommens
Maßnahmen:
Sobald wir Risiken identifiziert und priorisiert haben, legen wir die Maßnahmen fest, die wir zur Minimierung der priorisierten Risiken ergreifen. Stakeholder, die wir als für die Umsetzung der Maßnahmen als wichtig betrachten, informieren und involvieren wir proaktiv.
Im eigenen Geschäftsbereich kommunizieren wir unsere Erwartungen klar und kontinuierlich an die Beschäftigten, und arbeiten darauf hin, sämtliche identifizierte Risiken umgehend zu beseitigen.
Unseren Lieferanten teilen wir ebenfalls unsere Erwartungen in Bezug auf ihre Mitwirkung an der Prävention menschenrechts- und umweltbezogener Risiken mit, und stellen sicher, dass sie diese verstehen und sich zur Mitwirkung verpflichten.
Wir verweisen dabei einerseits auf die eingangs genannten Leitprinzipien, andererseits auf die Folgenden, für unser Unternehmen und unsere Branche besonders relevanten, Standards und Normen:
- ISO 9001 – Qualitätsmanagement
- ISO 27001 – Informationssicherheitsmanagement
- ISO45001 – Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
Darüber hinaus bemühen wir uns, in Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten identifizierte Risiken anzugehen und Verbesserungen in ihren Richtlinien, Kompetenzen und Verfahren zu unterstützen. Wir ermutigen unsere Lieferanten auch, mit ihren eigenen Lieferanten zusammenzuarbeiten und unsere Erwartungen und bewährte Praktiken in ihrer gesamten Lieferkette zu verbreiten.
Wir überwachen und bewerten regelmäßig die Wirksamkeit unserer Präventionsmaßnahmen, um mögliche Verbesserungen zu identifizieren und kontinuierlich umzusetzen.
Beschwerdeverfahren:
Wir haben ein wirksames Beschwerdeverfahren zur Sammlung von Hinweisen auf menschen- und umweltrechtliche Risiken, die in unserem Geschäftsbereich und unserer Lieferkette auftreten. Außerdem haben wir eine Beschwerdebeauftragte und ein Beschwerde-Team ernannt. Weitere Einzelheiten dazu haben wir in der öffentlich zugänglichen Verfahrensordnung nach § 8 Abs. 2 LkSG geregelt.
Bei der Gestaltung und Anwendung des Verfahrens achten wir insbesondere auf die folgenden Merkmale:
- Klarheit und einfache Zugänglichkeit für jeden und jede, der/die Bedenken oder Verdachtsmomente in Bezug auf möglichen menschen- und umweltrechtlichen Risiken in unserem eigenen Geschäftsbereich und unserer Lieferkette melden möchte.
- Vertrauliche Behandlung aller Meldungen, mit der gebotenen Sorgfalt für die Privatsphäre und die Sicherheit der meldenden Person.
- Vorläufige Bewertung von Meldungen, um festzustellen, ob diese sich auf ein potenzielles menschen- und umweltrechtliches Risiko in unserer Lieferkette oder im eigenen Geschäftsbereich bezieht.
- Gründliche Untersuchung aller menschen- und umweltrechtlichen Beschwerden und Ergreifen geeigneter Abhilfemaßnahmen, um so identifizierten Risiken zu beheben.
- Regelmäßige Rückmeldung an die meldende Person über den Stand seiner/ihrer Meldung und das Ergebnis der Untersuchung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- Detaillierte Aufzeichnung aller Meldungen und Untersuchungen, einschließlich etwaiger Abhilfemaßnahmen, und Aufbewahrung dieser Aufzeichnung.
- Sicherstellung, dass die hinweisgebenden Personen vor Repressalien geschützt sind.
- Schulung unserer Mitarbeitenden (Beschwerdebeauftragte und Mitglieder des Beschwerde-Teams) für einen verantwortungsvollen und effektiven Umgang mit Hinweisen.
Das Beschwerdeverfahren ist über complains.supply.chain@psi.de zu erreichen.
Kontinuierliche Verbesserung:
Wir werden die Wirksamkeit unserer Risikoanalysen, unseres Beschwerdeverfahrens, sowie unserer Präventions- und Wiedergutmachungsmaßnahmen regelmäßig überprüfen, und auf die kontinuierliche Verbesserung derselben hinarbeiten. So möchten wir sicherstellen, dass wir auch langfristig mit den einschlägigen Gesetzen und internationalen Standards zu Menschenrechten und Umwelt in Einklang bleiben.
Berlin, den 23.10.2024
PSI Software SE
Grundsatzerklärung gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) der PSI Transcom GmbH
Wir, PSI Transcom GmbH, verpflichten uns zur Achtung der Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt in unserem eigenen Geschäftsbereich und in unserer Zusammenarbeit mit Lieferanten. Wie im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) vorgesehen, haben wir diese Grundsatzerklärung entwickelt, um unser Engagement für die Menschenrechte und die Umwelt, sowie unseren Ansatz zum Management entsprechender Risiken in unserem eigenen Geschäftsbereich und in unserer Zusammenarbeit mit Lieferanten darzulegen.
Diese Grundsatzerklärung enthält unsere Leitprinzipien, erklärt, wie wir das Gesetz umsetzen, beschreibt unseren Risikomanagementprozess, das Beschwerdeverfahren sowie unsere Bemühungen um kontinuierliche Verbesserung.
Während wir/unsere Mitarbeitenden mit gutem Beispiel vorangehen, erwarten wir von unseren Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern, dass sie sich ebenfalls zur Achtung der Menschenrechte bekennen, sich zur Einrichtung angemessener Sorgfaltsprozesse verpflichten und diese Erwartungshaltung an ihre eigenen Geschäftspartner weitergeben.
Diese Grundsatzerklärung gilt inhaltlich für PSI Transcom GmbH (weiter PSI) mit Sitz in Deutschland.
Internationale Leitprinzipien:
PSI respektiert internationale Standards und Richtlinien zum Schutz von Menschen und Umwelt. Unser Verständnis und unsere menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse orientieren sich an den folgenden internationalen Referenzinstrumenten:
- UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN-UDHR)
- Die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu Arbeits- und Sozialstandards
- Übereinkommen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention)
- OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
- Ziele für nachhaltige Entwicklung (The Sustainable Development Goals - SDGs)
Verantwortung:
Wir sind uns bewusst, wie wichtig es ist, Rollen und Rechte klar zu definieren, um eine wirksame Umsetzung des LkSG zu gewährleisten.
Wir haben für die PSI mit Sitz in Deutschland eine Menschenrechtsbeauftragte benannt, die für die Überwachung der Umsetzung der Anforderungen des Gesetzes zuständig ist. Diese ist zu erreichen unter menschenrechtsbeauftragte@psi.de.
Der Vorstand/ die Geschäftsführung trägt die Verantwortung für die Einhaltung der Anforderungen des Gesetzes, und informiert sich dementsprechend regelmäßig über die Umsetzung der Sorgfaltspflichten.
Von unseren Beschäftigten, Lieferanten und Geschäftspartnern erwarten wir, dass Sie die wesentlichen menschen- und umweltrechtlichen Normen respektieren und im Rahmen ihrer Handlungsmöglichkeiten für sie einstehen. Dies betrifft insbesondere die im Rahmen unserer Risikoanalyse identifizierten Risiken. Falls Sie bei wahrgenommenen Verstößen keine wirksamen Handlungsmöglichkeiten sehen, sind sie aufgefordert, den in diesem Dokument beschriebenen Beschwerdemechanismus zu nutzen.
Umsetzung:
Wir bemühen uns, unseren menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflichten durch folgende Maßnahmen nachzukommen:
- Regelmäßige und anlassbezogene Analyse menschenrechtlicher und ökologischer Risikosituationen, sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch bei unseren Lieferanten (gemäß § 5 LkSG).
- Umsetzung wirksamer Präventivmaßnahmen, um erkannten Risiken zu begegnen und künftige Rechtsverstöße zu verhindern (gemäß § 6 LkSG).
- Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens zur Meldung von negativen Auswirkungen auf Menschen und Umwelt oder der Gefahr solcher Auswirkungen, die in unserer Lieferkette auftreten (gemäß § 8 und 9 LkSG).
- Umfassende Dokumentation unserer Risikobewertungen, Maßnahmen und der darauf basierenden Berichterstattung (gemäß § 10 LkSG).
Risikoanalyse
Im Rahmen unseres Risikomanagements führen wir regelmäßig und ad hoc Risikobewertungen gemäß § 3 und § 5 LkSG durch. Sobald Risiken identifiziert sind, werden sie unter Berücksichtigung der potenziellen Wirkung auf Betroffene, der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Umkehrbarkeit des Risikos priorisiert und behandelt.
Auf Basis unserer Analysen betrachten wir insbesondere die folgenden Arten von Risiken als relevant für unsere Wertschöpfungskette:
- Kinderarbeit
- Zwangsarbeit und moderne Formen der Sklaverei
- Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
- Missachtung der Koalitionsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
- Ungleichbehandlung in Beschäftigung
- Vorenthaltens eines angemessenen Lohns
- Widerrechtliche Landnahme / Verletzung von Landrechten
- Beauftragung oder Nutzung privater/ öffentlicher Sicherheitskräfte, die aufgrund mangelnder Unterweisung oder Kontrolle zur Verletzung von Menschen- oder Arbeitnehmerrechten beitragen
- Verunreinigung von Wasser, Boden und Luft die zu einer Verletzung von Menschenrechten beitragen können
- Quecksilber: Verstoß gegen ein aus dem Minamata - Übereinkommen resultierendes Verbot bezüglich der Nutzung von Quecksilber
- Langlebige organische Schadstoffe (POPs): Verstoß gegen das Verbot der Produktion und/oder Verwendung von Stoffen im Anwendungsbereich der Stockholm-Konvention (POP), nicht umweltgerechter Umgang mit POP-haltigen Stoffen
- Gefährliche Abfälle: Verstoß gegen das Verbot der Ein- und Ausfuhr gefährlicher Abfälle im Sinne des Basler Übereinkommens
Maßnahmen:
Sobald wir Risiken identifiziert und priorisiert haben, legen wir die Maßnahmen fest, die wir zur Minimierung der priorisierten Risiken ergreifen. Stakeholder, die wir als für die Umsetzung der Maßnahmen als wichtig betrachten, informieren und involvieren wir proaktiv.
Im eigenen Geschäftsbereich kommunizieren wir unsere Erwartungen klar und kontinuierlich an die Beschäftigten, und arbeiten darauf hin, sämtliche identifizierte Risiken umgehend zu beseitigen.
Unseren Lieferanten teilen wir ebenfalls unsere Erwartungen in Bezug auf ihre Mitwirkung an der Prävention menschenrechts- und umweltbezogener Risiken mit, und stellen sicher, dass sie diese verstehen und sich zur Mitwirkung verpflichten.
Wir verweisen dabei einerseits auf die eingangs genannten Leitprinzipien, andererseits auf die Folgenden, für unser Unternehmen und unsere Branche besonders relevanten, Standards und Normen:
- ISO 9001 – Qualitätsmanagement
- ISO 27001 – Informationssicherheitsmanagement
Darüber hinaus bemühen wir uns, in Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten identifizierte Risiken anzugehen und Verbesserungen in ihren Richtlinien, Kompetenzen und Verfahren zu unterstützen. Wir ermutigen unsere Lieferanten auch, mit ihren eigenen Lieferanten zusammenzuarbeiten und unsere Erwartungen und bewährte Praktiken in ihrer gesamten Lieferkette zu verbreiten.
Wir überwachen und bewerten regelmäßig die Wirksamkeit unserer Präventionsmaßnahmen, um mögliche Verbesserungen zu identifizieren und kontinuierlich umzusetzen.
Beschwerdeverfahren:
Wir haben ein wirksames Beschwerdeverfahren zur Sammlung von Hinweisen auf menschen- und umweltrechtliche Risiken, die in unserem Geschäftsbereich und unserer Lieferkette auftreten. Außerdem haben wir eine Beschwerdebeauftragte und ein Beschwerde-Team ernannt. Weitere Einzelheiten dazu haben wir in der öffentlich zugänglichen Verfahrensordnung nach § 8 Abs. 2 LkSG geregelt.
Bei der Gestaltung und Anwendung des Verfahrens achten wir insbesondere auf die folgenden Merkmale:
- Klarheit und einfache Zugänglichkeit für jeden und jede, der/die Bedenken oder Verdachtsmomente in Bezug auf möglichen menschen- und umweltrechtlichen Risiken in unserem eigenen Geschäftsbereich und unserer Lieferkette melden möchte.
- Vertrauliche Behandlung aller Meldungen, mit der gebotenen Sorgfalt für die Privatsphäre und die Sicherheit der meldenden Person.
- Vorläufige Bewertung von Meldungen, um festzustellen, ob diese sich auf ein potenzielles menschen- und umweltrechtliches Risiko in unserer Lieferkette oder im eigenen Geschäftsbereich bezieht.
- Gründliche Untersuchung aller menschen- und umweltrechtlichen Beschwerden und Ergreifen geeigneter Abhilfemaßnahmen, um so identifizierten Risiken zu beheben.
- Regelmäßige Rückmeldung an die meldende Person über den Stand seiner/ihrer Meldung und das Ergebnis der Untersuchung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
- 14. Detaillierte Aufzeichnung aller Meldungen und Untersuchungen, einschließlich etwaiger Abhilfemaßnahmen, und Aufbewahrung dieser Aufzeichnung.
- Sicherstellung, dass die hinweisgebenden Personen vor Repressalien geschützt sind.
- Schulung unserer Mitarbeitenden (Beschwerdebeauftragte und Mitglieder des Beschwerde-Teams) für einen verantwortungsvollen und effektiven Umgang mit Hinweisen.
Das Beschwerdeverfahren ist über complains.supply.chain@psi.de zu erreichen.
Kontinuierliche Verbesserung:
Wir werden die Wirksamkeit unserer Risikoanalysen, unseres Beschwerdeverfahrens, sowie unserer Präventions- und Wiedergutmachungsmaßnahmen regelmäßig überprüfen, und auf die kontinuierliche Verbesserung derselben hinarbeiten. So möchten wir sicherstellen, dass wir auch langfristig mit den einschlägigen Gesetzen und internationalen Standards zu Menschenrechten und Umwelt in Einklang bleiben.
Berlin, den 23.10.2024
PSI Transcom GmbH