eAU-Verfahren für Verkehrsunternehmen praktisch vereinfachen und beschleunigen
08.02.2023, Verkehr, Technologie
Melden sich gesetzlich versicherte Arbeitnehmer krank, sind alle Unternehmen ab dem 1. Januar 2023 verpflichtet, die Daten der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch (eAU) bei der jeweiligen Krankenkasse abzurufen. Die Abbildung möglicher Kommunikationswege erleichtert vielen Verkehrsunternehmen spürbar die Umsetzung der eAU-Pflicht.